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Wartung

Unser Wartungsgebiet
Auf Grund unserer Gebietsabhängigkeit sind Wartungen nur in Baden-Württemberg (Kreis Freudenstadt und Randgebiet Kreis Calw) möglich.

Gerne geben wir Ihnen jedoch auch Kontaktdaten zu einem Brandschutz-Sachverständigen in Ihrer Nähe.

Letzte Prüfung?
Wann ein Feuerlöscher das letzte mal gewartet wurde, erkennen Sie an der am Gerät angebrachten Prüfplakette.

Wartungsvorschrift für Unternehmen
Die Wartungsvorschrift für Feuerlöschergeräte besagt, dass die in Unternehmen vorhandenen Löschgeräte spätestens alle 2 Jahre der brandschutztechnischen Wartung/Prüfung unterzogen werden müssen.

Wartungsvorschrift für Privathaushalte
Für im Privathaushalt befindliche Feuerlöscher gibt es keine Wartungsvorschrift. Eine regelmäßige Überprüfung der Einsatzfähigkeit durch einen örtlichen Sachverständigen ist jedoch zu empfehlen.